Baumfällung & Baumabtragung
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Die Entfernung eines Baumes ist immer der letzte Schritt in einer langen Kette baumpflegerischer Entscheidungen – doch manchmal ist sie unvermeidlich. Beispielsweise dann, wenn die Standsicherheit gefährdet ist, der Baum durch Sturmschäden massiv beschädigt wurde, er eine akute Verkehrsgefährdung darstellt oder durch Krankheit seine ökologische Funktion nicht mehr erfüllen kann.
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Ein Problembaum zeichnet sich nicht allein durch seinen Standort, sondern meist durch eine Kombination mehrerer Risikofaktoren aus:
Steile Hanglagen mit Erosionsgefahr
Nähe zu Gebäuden, Stromleitungen oder stark frequentierten Wegen
Hohler Stamm, Pilzbefall, starke Neigung oder statische Vorschäden
Bäume mit Zwieselbildung und schlechter Lastverteilung
Totholzbildung und Astbruch (z. B. Eschentriebsterben, Kastanienkomplexkrankheiten)
Laut Studien der BOKU Wien (Lehrstuhl für Waldschutz, 2020) können bis zu 30 % der städtischen Eschen in Österreich als absturzgefährdet gelten, wenn sie nicht regelmäßig kontrolliert und gepflegt werden. Derartige Bäume sind aus Haftungsgründen oft zu entfernen – schnell, professionell und ohne Kollateralschäden.
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Unsere Maßnahmen gliedern sich in folgende Schritte:
Vor-Ort-Begutachtung und Gefahrenanalyse
Einschätzung durch zertifizierte Baumkontrolleure inkl. Fotodokumentation.
Erarbeitung eines Abtragungskonzepts
Die Wahl zwischen:
Seilklettertechnik (SKT)
Hubsteiger-Einsatz
Kranunterstützte Demontage (z. B. bei Fällung über Gebäude)
Kombination mehrerer Techniken
Zugänglichkeit und Schonung der Umgebung
Schutz von Rasenflächen, Pflaster, Zäunen oder Biotopen. Bodenschonung durch Seilwinden oder tragbare Fräsen.
Fachgerechte Entsorgung
Entfernung des Materials inkl. Stammholz- und Astentsorgung, falls gewünscht inkl. Wurzelstockfräsen.
Wir arbeiten mit voller Sicherheitsausrüstung nach den Vorgaben der ÖNORM L1122. Alle Mitarbeitenden sind im Bereich PSA gegen Absturz, Motorsägetechnik am Seil und Gefahrenbaumfällung geschult.
Rechtlicher und ökologischer Rahmen
Besonders wichtig ist die Abstimmung mit lokalen Behörden – etwa bei Naturdenkmälern, geschützten Biotopen oder Baumschutzverordnungen. Auf Wunsch übernehmen wir die Genehmigungskoordination für Fällarbeiten gemäß Forstgesetz und Naturschutzgesetz Salzburg.
Gut zu wissen: Auch bei notwendigen Fällungen wird versucht, Ersatzpflanzungen anzubieten – idealerweise mit klimaresilienten Arten wie Acer campestre oder Quercus robur, empfohlen von der Stadtbaumrichtlinie 2020 der BOKU Wien.